Dem ZVL können alle anerkannten Lohnsteuerhilfevereine als Mitglieder beitreten, außerdem alle Verbände von Lohnsteuerhilfevereinen.
Der Aufnahmeantrag ist an den Vorstand des ZVL zu richten. Er wird in vorbehaltloser Anerkennung
der Satzung,
der Beitragsordnung,
der Zertifizierungsordnung und
der Gebührenordnung
des ZVL gestellt.
Natürliche Personen können nicht Mitglieder des ZVL werden.