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MITGLIEDSCHAFT

Dem ZVL können alle anerkannten Lohnsteuerhilfevereine als Mitglieder beitreten, außerdem alle Verbände von Lohnsteuerhilfevereinen.
      
Der Aufnahmeantrag ist an den Vorstand des ZVL zu richten. Er wird in vorbehaltloser Anerkennung
     
     der Satzung,
     der Beitragsordnung,
     der Zertifizierungsordnung und
     der Gebührenordnung

des ZVL gestellt.

Natürliche Personen können nicht Mitglieder des ZVL werden.